Ende 2022 erschien unser letzter Blog zum Thema Nachhaltigkeitsberichte. Zu jener Zeit entschieden sich Stakeholder zunehmend für Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken – ob beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen, bei der Wahl ihres Arbeitgebers oder Geschäftspartners oder mit Blick auf ihre Investitionen.
Die Vereinten Nationen hatten deutlich gemacht, dass es einer kollektiven Anstrengung bedarf, die sowohl multinationale Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen einschließt, um die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu verwirklichen.
Diese sogenannten Sustainability Development Goals (SDGs) umfassen insgesamt 17 globale und 169 untergeordnete Ziele. Nachhaltigkeit wurde zu einem strategischen Eckpfeiler verantwortungsbewusster Unternehmen (und zu einem integralen Bestandteil des Markenmanagements).
Denn mit einem Fokus auf den Themenfeldern Umwelt, Soziales und Governance (ESG) sowie der sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSR) leisten sie nicht nur einen entscheidenden Beitrag für unseren Planeten und die Menschen, sondern profitieren auch von positiven Effekten auf ihr Geschäftsergebnis.
Am 5. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft, die den Anwendungsbereich der seit 2014 geltenden Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) in der EU deutlich erweitert.
Damit besteht eine entsprechende Berichtspflicht nun auch für nicht börsennotierte große Unternehmen, für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit relevantem EU-Bezug. Im Zuge der Umsetzung der CSRD werden deutlich mehr Organisationen umfassende und überprüfbare Informationen zur ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen offenlegen müssen. Zudem gilt eine externe Prüfpflicht.
Was hat sich geändert?
Die CSRD definiert zwölf Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) für einheitliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte und schreibt die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse vor, bei der die Unternehmen diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte ermitteln und priorisieren, die für sie selbst und ihre Stakeholder besonders relevant sind.
Im Rahmen der CSRD müssen finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung eindeutig darlegen.
Dazu messen sie ihre Performance in spezifischen Bereichen ihrer jeweiligen Branche, ihres Sektors, ihrer Region und ihrer Nachhaltigkeitsstrategie anhand von ESG-Leistungsindikatoren (ESG-KPIs), die auf das Klassifizierungssystem der EU-Taxonomieverordnung für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten abgestimmt sind.
Diese Verordnung definiert sechs Umweltziele (technische Bewertungskriterien liegen bislang jedoch nur für zwei davon vor: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel), die grüne Investitionsentscheidungen unterstützen und vergleichbare Analysen auf Basis quantifizierbarer Kennzahlen ermöglichen sollen.
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen Informationen über ihre Aktivitäten und Initiativen in ihrem gesamten Betätigungsfeld, einschließlich ihrer Lieferketten, in Bezug auf folgende Parameter offenlegen:
- Umweltschutz (ökologischer Fußabdruck und CO2-Emissionen)
- Soziale Verantwortung und Umgang mit Beschäftigten
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Vielfalt bei der Besetzung des Unternehmensvorstands (Alter, Geschlecht, Bildung und Berufserfahrung)
Die CSRD bringt zudem mehrere neue Verpflichtungen mit sich, wie die Aufnahme der Nachhaltigkeitserklärung in den Lagebericht und die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Künftig werden also alle Nachhaltigkeitsberichte nach einheitlichen europäischen Standards erstellt.
Wer ist von der neuen Berichtspflicht betroffen?
Die CSRD weitet die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischen den Geschäftsjahren 2024 und 2028 schrittweise auf weitere EU- und Nicht-EU-Unternehmen aus.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen alle Unternehmen, die auch schon zuvor zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet waren, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellen.
Im darauffolgenden Geschäftsjahr schließt die Berichtspflicht große EU-Unternehmen und später auch Tochtergesellschaften von Drittstaatenunternehmen ein, die bisher davon ausgenommen waren.
Dabei wird ein Unternehmen als „groß“ definiert, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt: mindestens 250 Beschäftigte, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro und/oder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro.
Viele börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) sowie Muttergesellschaften in Drittstaaten mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU fallen ab dem Geschäftsjahr 2026 bzw. 2028 ebenfalls in den Anwendungsbereich der CSRD. Welche konkreten Berichtsanforderungen dabei gelten, ist in den jeweiligen ESRS festgelegt.
Zudem trat im Januar 2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten regelt und somit zusätzliche Anforderungen an Unternehmen stellt, die unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung gelten.
Davon betroffen waren zunächst alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Anfang 2024 wurde dieser Schwellenwert jedoch auf eine Mindestanzahl von 1.000 Beschäftigten gesenkt.
Im Januar 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) darüber hinaus zwei Entwürfe der ESRS speziell für kleine und mittlere Unternehmen: Die sogenannten ESRS LSME werden als delegierter Rechtsakt verabschiedet; und obwohl sie am 1. Januar 2026 in Kraft treten, sind sie für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen erst spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028 verbindlich.
Bei den sogenannten VSME ESRS handelt es sich um einen Entwurf zur freiwilligen Berichterstattung für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen, die so auf Anfragen von Geschäftspartnern zu Nachhaltigkeitsinformationen reagieren können. Bis zum 24. Mai 2024 konnten beide Entwürfe öffentlich kommentiert werden.
Zusätzliche Anforderungen bedeuten auch zusätzliche Herausforderungen
Auch wenn die CSRD dank einheitlicher Berichtsstandards eine bessere Messbarkeit und Vergleichbarkeit der ESG-Auswirkungen von Unternehmen ermöglicht, ergibt sich gleichzeitig eine höhere Belastung für die berichtspflichtigen Organisationen.
Sie müssen nicht nur eine Vielzahl an quantitativen Daten erfassen, standardisieren, prüfen und digitalisieren sowie die Ergebnisse auf spezifische Art und Weise kommunizieren.
Auch freiwillige umweltbezogene Aussagen werden sie erst dann tätigen dürfen, wenn sie die wissenschaftliche Grundlage im Rahmen eines Prüfungsverfahrens gemäß der Green Claims Directive der EU nachgewiesen haben.
Angesichts des erheblichen Zeit- und Kostenaufwands, der daraus resultiert, muss die Integrität der erfassten Daten bis zum finalen Nachhaltigkeitsbericht gewahrt bleiben.
Mit einem erfahrenen Sprachdienstleister an Ihrer Seite meistern Sie die letzten Hürden
Wie Sie Ihr Unternehmen nach außen hin präsentieren, hat einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung Ihrer Marke.
Mit klaren und konsistenten Botschaften erzielen Sie in Ihren Schlüsselmärkten die gewünschte Wirkung. Dies gilt auch für die Veröffentlichung rechtsverbindlicher Dokumente im Rahmen der CSRD.
Die neuen erweiterten und strengeren Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen sich auf spezifische Themen, die mit einer ganz eigenen Terminologie einhergehen.
Mit einem versierten Sprachdienstleister an Ihrer Seite, der über nachweisliche Expertise bei der Lokalisierung von Nachhaltigkeitsberichten verfügt, stellen Sie sicher, dass sämtliche Inhalte präzise in Ihre Zielsprachen übertragen werden.
In jedem Unternehmen finden andere Redaktionssysteme und Workflows Anwendung.
Daher gehen wir bei der Erstellung mehrsprachiger Nachhaltigkeitsberichte ähnlich vor wie bei der Übersetzung und dem Editing von Geschäftsberichten und passen uns Ihren Prozessen an.
Wir bilden interdisziplinäre Account-Teams, die unter erfahrener Leitung eng mit Ihren Teams für Unternehmenskommunikation, Nachhaltigkeit/CSR und IR sowie bei Bedarf mit Ihren Agenturen zusammenarbeiten und so ein Maximum an Effizienz gewährleisten.
Durch das gesamte Spektrum an Dienstleistungen – von der Übersetzung und dem Terminologiemanagement bis hin zu Copywriting, Editing, Layoutprüfung und DTP – sorgen wir mit unserem fachspezifischen Know-how für die Konformität Ihres Berichts mit den neuesten verbindlichen Vorgaben und begleiten Sie bis zum letzten Schritt der Berichtsveröffentlichung.
Sie sind (noch) nicht berichtspflichtig?
Leinhäuser – Ihr Partner der Wahl
Mit den erweiterten Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung geht eine deutlich höhere Genauigkeit und Qualität der offengelegten Daten einher.
Damit die durchgehende Integrität dieser Informationen auf allen Sprachen gewahrt wird, auf denen Sie Ihren Bericht veröffentlichen, sollten Sie auf sachkundige linguistische Unterstützung setzen.
Leinhäuser ist als Berater und führender Anbieter von Sprachdienstleistungen für DAX-, MDAX- und Fortune 500-Unternehmen sowie für den Mittelstand in Deutschland, Österreich und der Schweiz etabliert.
Als Premium-Sprachdienstleister für internationale Kommunikation wissen wir, worauf es ankommt, um linguistisch nuancierte Adaptionen von Finanz-, Nachhaltigkeits- und integrierten Berichten mit konsistenten Botschaften für verschiedene Märkte und Sprachen in Einklang mit den verbindlichen Berichtsstandards der EU vorzunehmen. 2011 übernahmen wir erfolgreich die Adaption des ersten Nachhaltigkeitsberichts, den ein DAX 30-Unternehmen je veröffentlichte.
Viele weitere Projekte folgten. Damit verfügen wir über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunden bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.
Darüber hinaus gehen wir auch selbst mit gutem Beispiel voran. So haben wir uns den zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet und unterziehen uns einer jährlichen Bewertung durch EcoVadis, dem weltweit größten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen. Im Jahr 2023 wurden wir für unser Engagement mit der Silbermedaille ausgezeichnet und lagen mit unserem Gesamtergebnis unter den Top 85 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen in unserer Kategorie.
Leinhäuser Language Services ist Ihr Partner, um Ihre Nachhaltigkeitsinitiativen in Einklang mit bestehenden Berichtserstattungsvorgaben effektiv auf mehreren Sprachen zu kommunizieren.
Sie erreichen uns unter info@leinhaeuser.com.
Redaktionsteam Leinhäuser
Sprachen sind unsere Leidenschaft. Deswegen nehmen wir regelmäßig auch aktuelle Entwicklungen und neue Tools unter die Lupe, die sich auf die Welt der Kommunikation auswirken. In verschiedenen Blogbeiträgen teilen unsere internen Expertinnen und Experten ihr Wissen und ihre Erkenntnisse zu spezifischen Bereichen unseres Portfolios und beleuchten wichtige Zukunftstrends für unsere Branche. Von kreativem Schreiben über Nachhaltigkeitsberichte bis hin zur Programmierung – jedes Mitglied unseres Teams zeichnet sich durch ein einzigartiges Profil aus und trägt so einem vielfältigen Gesamtbild bei.