ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHERAUFTRÄGE:
Die Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen von Leinhäuser Language Services GmbH, (im Folgenden „LLS“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von LLS mit ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen von LLS werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens LLS. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LLS.
1. Grundlagen für die Berechnung
1.1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt LLS dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten bzw. Dolmetscherleistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
1.2. Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird in der Regel nach der Wortanzahl in der Ausgangssprache ermittelt. Zusatzaufwand wird nach Stunden verrechnet. Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % in Rechnung gestellt.
Für Übersetzungsaufträge unter 200 Wörter wird eine Mindestauftragspauschale verrechnet.
1.3. Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach Tagessätzen berechnet. Es wird mindestens ein Tagessatz in Rechnung gestellt. Sollten Reisekosten anfallen, werden diese in der tatsächlichen Höhe berechnet. Erforderliche Dolmetschtechnik (z.B. Flüsterkoffer, Dolmetschkabinen) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenzdolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten ergänzend die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).
1.4. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist LLS berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. Entsprechendes gilt auch für Dolmetschereinsätze.
2. Zahlung
2.1. Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.
2.2. LLS ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.
2.3. Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
2.4. Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er LLS die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Stornierung eines Dolmetscherauftrages werden dem Auftraggeber bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Einsatz 10 %, ab dem 30. Kalendertag 50 % und ab dem 14. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars berechnet.
3. Auftragserteilung
3.1. Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber an LLS vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
3.2. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Übersetzungs-/Dolmetscherauftrags erforderlich sind, sind LLS vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann LLS weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
3.3. Der Auftraggeber hat LLS bei Übersetzungsarbeiten den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber in die Thematik einzuweisen.
3.4. Soweit der Auftraggeber LLS Informationen, Unterlagen und sonstige Materialien (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Texte, Schriftarten, Fonts, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.) selbst oder über Dritte zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte ist. Der Auftraggeber hat zudem sicherzustellen, dass LLS berechtigt ist, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und sonstige Materialien zur Durchführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages zu verwenden.
3.5. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von LLS.
4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen
4.1. Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4.2. Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen von LLS per E-Mail, Telefax oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post geliefert. Versendet LLS die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald LLS die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet LLS nicht.
4.3. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.
4.4. Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen ist LLS an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn LLS sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.5. Sollte LLS aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber LLS eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Mängelrügen
5.1. Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat LLS eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist LLS berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängeln, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an LLS zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5.2. Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung als abgenommen.
5.3. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.
6. Haftung, höhere Gewalt
6.1. LLS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Mängeln, die LLS arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit LLS garantiert hat.
6.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LLS auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden.
6.3. LLS haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
6.4. Unbeschadet der Haftung von LLS nach Ziffer 6.1 und 6.2 haftet LLS im Einzelfall für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis zu dem dreifachen des für den Auftrag vereinbarten Nettohonorars, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €. Die Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.
6.5. LLS haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. LLS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch Gebrauch der von LLS bearbeiteten Dateien entstehen, haftet LLS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit gilt, dass LLS nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er LLS vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch LLS, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier.
6.6. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, einschließlich beauftragter Dritter.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
7.1. Gegen Ansprüche von LLS kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von LLS anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
7.2. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von LLS. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
8. Urheberrecht, Ansprüche Dritter
8.1. Wenn durch die Durchführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages Schutzrechte (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Urheberrechten, Design- und Geschmacksmusterrechten, Markenrechten) zugunsten von LLS entstehen oder LLS Schutzrechte erwirbt, verbleiben diese auch nach Durchführung oder anderweitiger Beendigung des Auftrages bei LLS, es sei denn, LLS überträgt diese Schutzrechte oder einzelne davon vollständig oder teilweise auf vertraglicher Grundlage an den Auftraggeber. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für die bei Durchführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages entstandenen oder erworbenen Terminologielisten und sogenannten Translation Memories.
8.2. Der Auftraggeber stellt LLS auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Schutzrechten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Urheberrechten, Design- und Geschmacksmusterrechten, Markenrechten) gegen LLS geltend machen. LLS wird den Auftraggeber unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
9. Verschwiegenheit, Datenschutz
LLS verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschtätigkeit für den Auftraggeber stehen.
10. Erfüllungsort
10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz von LLS.
10.2. Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht am Sitz von LLS erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit
11.1. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen LLS und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
11.2. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz von LLS vereinbart.
11.3. Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.