Seit dem Geschäftsjahr 2024 berichten große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Was vorher freiwillige Kommunikation war, gehört heute zum prüfungspflichtigen Lagebericht. Das hat auch Einfluss darauf, was eine Übersetzung leisten muss. Wird dabei eine Formulierung unabsichtlich abgeschwächt, kann dies eine berichtspflichtige Aussage verfälschen.

Was die CSRD für die Sprachfassungen bedeutet

Die CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464) verlangt detaillierte Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Welche Angaben das sind und wie sie zu formulieren sind, regeln die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind seit Juli 2023 gemäß Delegierter Verordnung anwendbar. Ab 2028 fallen auch Nicht-EU-Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU darunter.

Die Nachhaltigkeitserklärung muss nach den ESRS-Vorgaben in derselben Sprache vorliegen wie der Lagebericht. Für weitere Sprachfassungen gelten ebenso strenge Anforderungen an Inhalt und Prüfung. In einigen Märkten ist überdies eine Fassung in der Landessprache gesetzlich vorgeschrieben.

Wo Übersetzungen scheitern können

Die deutsche Fassung der ESRS umfasst 287 Seiten. Im August 2024 wurden von der Europäischen Kommission formelle Berichtigungen (Corrigendum) beschlossen und von der EFRAG umgesetzt. Dabei ging es im Wesentlichen um redaktionelle Fehler und Begrifflichkeiten.

Ein Beispiel aus dieser Runde: Das englische „workforce“ war mit „Belegschaft“ übersetzt worden. Der deutsche Begriff ist enger und lässt Leiharbeitende und Selbstständige außen vor. Eine sprachliche Entscheidung hatte damit den Umfang der Berichtspflicht verändert.

Ähnlich verhält es sich bei Modalverben. Ein „shall“ ist keine Empfehlung. Wer es mit „sollte“ übersetzt, macht eine Vorgabe weniger verbindlich, ohne eine einzige Zahl anzufassen. Das gilt auch für Selbstverpflichtungen: Aus einem „We commit to“ wird in einer deutschen Passivkonstruktion schnell eine unverbindliche Absichtserklärung, und genau daraus entstehen Greenwashing-Vorwürfe.

Was es für gelungene Übersetzungen braucht

Wo es auf präzise Begrifflichkeiten ankommt, braucht es präzise Prozesse. Sie setzen genau da an, wo potenzielle Fehlerquellen lauern: Ungenaue Datenquellen, fachfremde Player, fehlende Kontrolle. Daher sind bei uns folgende Prozessschritte das A und O bei jeder Berichtsübersetzung:

  1. Vor der ersten Zeile entsteht das Glossar. Wir gleichen ESRS, GRI und GHG Protocol mit Ihrer vorhandenen Unternehmensterminologie ab und klären offene Begriffe mit Ihren Fachabteilungen. Mehr dazu unter Terminologiemanagement.
  2. Übersetzt wird von Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern mit ESG-Hintergrund. Wer die Rahmenwerke nicht kennt, kann die Begriffe auch nicht richtig setzen.
  3. Eine zweite Fachperson prüft danach den Inhalt: Kennzahlen, Datenverweise, Angaben zur Methodik. Sprachliche Revision allein reicht bei prüfungsrelevanten Texten nicht.
  4. Am Ende steht der Abgleich über alle Sprachfassungen, dazu Layout, Fußnoten, Tabellen und die digitale Auszeichnung. Zahlenformate passen wir an die Zielsprache an, die Werte selbst bleiben unberührt.

Zertifizierungen und Datensicherheit

Nachhaltigkeitsberichte können Insiderinformationen gemäß Art. 7 Abs. 4 MAR enthalten. Die daraus resultierenden Pflichten für Insider gehen weit über das reine Geheimhaltungsgebot hinaus. Entsprechend streng sind unsere Prozesse für Projekte mit Insiderinformationen. Sie sind Teil eines umfassenden Regelwerks, das die Basis unserer Arbeit bildet:

  • ISO 17100 für den Übersetzungsprozess, einschließlich Revision durch eine zweite qualifizierte Fachkraft
  • ISO 9001 für das Qualitätsmanagement im ganzen Unternehmen
  • ISO 18587, wenn Teile maschinell vorübersetzt und anschließend nachbearbeitet werden
  • TISAX für Informationssicherheit
  • Datenschutz nach DSGVO in der EU
  • Compliance Management in Anlehnung an die ISO 37301

Alle Zertifizierungen im Überblick.

Was können wir für Sie tun?

Senden Sie uns Ihren Bericht des Vorjahres zu und wir prüfen die verschiedenen Sprachversionen auf Diskrepanzen in der ESG-Terminologie. Eine Mail an info@leinhaeuser.com genügt.

Die Nachhaltigkeitserklärung muss in der Sprache des Lageberichts vorliegen. Ob weitere Fassungen verpflichtend sind, hängt vom Markt ab, in mehreren Ländern sind sie es. Davon unabhängig erwarten internationale Investoren und Ratingagenturen in der Regel eine englische Fassung.

Früh genug, damit die Übersetzung parallel zur Erstellung laufen kann. Das Fenster zwischen Geschäftsjahresende und Veröffentlichung ist eng, und an Nachhaltigkeitsberichten wird bis kurz vor der Freigabe geschrieben. Die unterschiedlichen Arbeitsstände behalten wir dabei im Blick.

Für Entwürfe und interne Fassungen ja, mit anschließender Nachbearbeitung nach ISO 18587. Beim prüfungsrelevanten Berichtstext raten wir davon ab, solange keine freigegebene Terminologie hinterlegt ist.

Über das Translation Memory werden nur die geänderten Passagen bearbeitet. Bereits geprüfte Stellen bleiben stehen und müssen nicht noch einmal durch die Revision.

Ja. Beide Berichte gehören terminologisch zusammen, deshalb bearbeiten wir sie aus demselben Datenbestand heraus. Mehr dazu in Geschäftsberichte.