Seit dem Geschäftsjahr 2024 berichten große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Was vorher freiwillige Kommunikation war, gehört heute zum prüfungspflichtigen Lagebericht. Das hat auch Einfluss darauf, was eine Übersetzung leisten muss. Wird dabei eine Formulierung unabsichtlich abgeschwächt, kann dies eine berichtspflichtige Aussage verfälschen.
Was die CSRD für die Sprachfassungen bedeutet
Die CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464) verlangt detaillierte Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Welche Angaben das sind und wie sie zu formulieren sind, regeln die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind seit Juli 2023 gemäß Delegierter Verordnung anwendbar. Ab 2028 fallen auch Nicht-EU-Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU darunter.
Die Nachhaltigkeitserklärung muss nach den ESRS-Vorgaben in derselben Sprache vorliegen wie der Lagebericht. Für weitere Sprachfassungen gelten ebenso strenge Anforderungen an Inhalt und Prüfung. In einigen Märkten ist überdies eine Fassung in der Landessprache gesetzlich vorgeschrieben.
Wo Übersetzungen scheitern können
Die deutsche Fassung der ESRS umfasst 287 Seiten. Im August 2024 wurden von der Europäischen Kommission formelle Berichtigungen (Corrigendum) beschlossen und von der EFRAG umgesetzt. Dabei ging es im Wesentlichen um redaktionelle Fehler und Begrifflichkeiten.
Ein Beispiel aus dieser Runde: Das englische „workforce“ war mit „Belegschaft“ übersetzt worden. Der deutsche Begriff ist enger und lässt Leiharbeitende und Selbstständige außen vor. Eine sprachliche Entscheidung hatte damit den Umfang der Berichtspflicht verändert.
Ähnlich verhält es sich bei Modalverben. Ein „shall“ ist keine Empfehlung. Wer es mit „sollte“ übersetzt, macht eine Vorgabe weniger verbindlich, ohne eine einzige Zahl anzufassen. Das gilt auch für Selbstverpflichtungen: Aus einem „We commit to“ wird in einer deutschen Passivkonstruktion schnell eine unverbindliche Absichtserklärung, und genau daraus entstehen Greenwashing-Vorwürfe.
Was es für gelungene Übersetzungen braucht
Wo es auf präzise Begrifflichkeiten ankommt, braucht es präzise Prozesse. Sie setzen genau da an, wo potenzielle Fehlerquellen lauern: Ungenaue Datenquellen, fachfremde Player, fehlende Kontrolle. Daher sind bei uns folgende Prozessschritte das A und O bei jeder Berichtsübersetzung:
- Vor der ersten Zeile entsteht das Glossar. Wir gleichen ESRS, GRI und GHG Protocol mit Ihrer vorhandenen Unternehmensterminologie ab und klären offene Begriffe mit Ihren Fachabteilungen. Mehr dazu unter Terminologiemanagement.
- Übersetzt wird von Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern mit ESG-Hintergrund. Wer die Rahmenwerke nicht kennt, kann die Begriffe auch nicht richtig setzen.
- Eine zweite Fachperson prüft danach den Inhalt: Kennzahlen, Datenverweise, Angaben zur Methodik. Sprachliche Revision allein reicht bei prüfungsrelevanten Texten nicht.
- Am Ende steht der Abgleich über alle Sprachfassungen, dazu Layout, Fußnoten, Tabellen und die digitale Auszeichnung. Zahlenformate passen wir an die Zielsprache an, die Werte selbst bleiben unberührt.
Zertifizierungen und Datensicherheit
Nachhaltigkeitsberichte können Insiderinformationen gemäß Art. 7 Abs. 4 MAR enthalten. Die daraus resultierenden Pflichten für Insider gehen weit über das reine Geheimhaltungsgebot hinaus. Entsprechend streng sind unsere Prozesse für Projekte mit Insiderinformationen. Sie sind Teil eines umfassenden Regelwerks, das die Basis unserer Arbeit bildet:
- ISO 17100 für den Übersetzungsprozess, einschließlich Revision durch eine zweite qualifizierte Fachkraft
- ISO 9001 für das Qualitätsmanagement im ganzen Unternehmen
- ISO 18587, wenn Teile maschinell vorübersetzt und anschließend nachbearbeitet werden
- TISAX für Informationssicherheit
- Datenschutz nach DSGVO in der EU
- Compliance Management in Anlehnung an die ISO 37301
Alle Zertifizierungen im Überblick.
Was können wir für Sie tun?
Senden Sie uns Ihren Bericht des Vorjahres zu und wir prüfen die verschiedenen Sprachversionen auf Diskrepanzen in der ESG-Terminologie. Eine Mail an info@leinhaeuser.com genügt.
